Nach § 2 (4) der PSA-Benutzungsverordnung hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Schutzausrüstungen durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen, sowie durch ordnungsgemäße Lagerung, während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Dazu gehört auch die Durchführung einer regelmäßigen Sachkundigenprüfung nach DGUV Grundsatz 312-906.

Gewerbliche Anwender

Kletter-und Sicherungsmaterialien erfahren im Arbeitsalltag einen starken Verschleiß.
Daher ist es umso wichtiger das Material jährlich Prüfen zu lassen.
Die Materialprüfung ist zurückzuführen auf eine Forderung der Berufsgenossenschaften, um sicherzustellen, daß die Mitarbeiter ausschließlich mit geeignetem und sicherem Material umgehen.

Unsere Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 kommen aus dem Bereich Industrieklettern und PSAgA. Sie kennen die Materialien und wissen worauf es ankommt.


Sportkletterer / Geocacher

Die Ausrüstung eines Hobbykletterers unterliegt keinerlei gesetzlichen Prüfungsbestimmungen. Darüber hinaus sind Normen oder Zertifizierungen für die Ausrüstungsgegenstände durch die Hersteller eine freiwillige Leistung. Namhafte Hersteller weisen meist entsprechende Normen auf und gewährleisten damit einen hohen Standard ihrer Produkte.
Doch nicht immer ist der eingesetzte Karabiner oder das Sicherungsgerät auch wirklich sicher!

Lassen Sie Ihr Material prüfen - Egal ob Profi oder Hobbysportler.

Gerne übernehmen wir für Sie die jährliche Überprüfung durch unsere Sachkundigen.

Kontaktieren Sie uns, um ein persönliches Angebot zu erhalten.
 

Voller Service – aus einer Hand