Vertrauen wenn es drauf ankommt.
Steigschutzleitern und Anschlageinrichtungen unterliegen laut dem Gesetzgeber der PSA- Benutzungsverordnung – PSA-BV.
Wer seine Prüfungspflicht vernachlässigt wird im Schadensfall zur Verantwortung gezogen! Eine regelmäßige Prüfung von Absturzsicherungen trägt also nicht nur zu einer höheren Arbeitssicherheit auf Ihrem Dach bei, sondern auch für Ihren persönlichen Schutz.
Daher führen wir auch die regelmäßige Prüfung Ihrer ortsfesten Leitern, Steigschutzeinrichtungen, Anschlageinrichtungen, sowie Lifelinesystemen und Sekuranten durch.
Auch bei Systemen, die nicht durch uns geplant und errichtet wurden.
Wir prüfen auch problematische Absturzsicherungen, zum Beispiel ohne Montagedokumentation und mit unbekannten Herstellervorgaben.
Kontaktieren Sie uns, um ein persönliches Angebot zu erhalten.